Munitions- & Waffenerwerb

Wir überlassen nur an Berechtigte

Eilverfahren zur Prüfung der Erwerbsberechtigung

Um das Prüfungsverfahren bei Munition oder Waffen zu verkürzen, Ihnen Zeit und Aufwand zu ersparen, haben wir in Abstimmung mit unserer Behörde ein schnelles und kundenfreundliches Verfahren erarbeitet. Sie senden uns Ihre Erwerbsberechtigung (WBK, Jagdschein, Munitonserwerbschein, usw. usf.) sowie Ihren Personalausweis oder Reisepaß als Kopie über E-Mail oder Fax zu. Weiterhin teilen Sie uns Ihre Behörde bzw. den zuständigen Sachbearbeiter und dessen Rufnummer mit.  Wir rufen dann Ihre Behörde an, lassen uns die Gültigkeit Ihrer Dokumente bestätigen. Darüber fertigen wir dann im Hause eine schriftliche Aktennotiz an. Somit entfällt Originaldokumente zu senden, bzw. Kopien der Unterlagen beglaubigen zu lassen. Dadurch sparen Sie kostbare Zeit und Geld!
 

Allgemein gilt

Folgende Ausführungen beziehen sich auf die wesentlichen Regelungen des deutschen Waffengesetzes 2008. Sie beanspruchen nicht vollständig zu sein. Um Waffen oder Munition zu erwerben gilt nach bisherigem Kenntnisstand:
 
Erlaubnispflichtige Waffen

Langwaffen:
 
Original Jagdschein, original WBK mit Voreintrag per Einwurf-Einschreiben bzw. amtlich beglaubigte Jagdschein-Kopie oder amtlich beglaubigte Jagdscheinabschrift per Brief

Kurzwaffen:
 
Original-WBK mit Voreintrag, per Einwurf-Einschreiben
Bei Erwerb auf Sportschützen-WBK
(§14 Abs. 4 Waffg)1 bzw. „alte Gelbe“ WBK
Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierwaffen mit gezogenen Läufen, einschüssige Kurzwaffen mit Patronenmunition und mehrschüssige Perkussionswaffen
Einzellader-Langwaffen mit gezogenen und glatten Läufen
Der Antragsteller darf nur zwei Waffen pro Halbjahr erwerben
Original-WBK per Einwurf-Einschreiben
 
Briefe bitte nur an:
Sax Munitions GmbH
Auer Str. 11
09366 Stollberg
Ihre Originaldokumente erhalten Sie nach Registrierung bzw. Eintragung wieder zurück.
 
Erwerb von Wechsel- und Austauschläufen, Wechseltrommeln, Einsteckläufen und -systemen sowie verschiedenen Einsätzen
 
Ist die „Grundwaffe“ bereits in der WBK des Erwerbers eingetragen, so kann man folgende Schußswaffenteile unter den angegebenen Voraussetzungen ohne eine weitere Erlaubnis erwerben und besitzen. Der Erwerb ist binnen 14 Tage bei der Behörde anzuzeigen und in der WBK einzutragen
 
Wechsel- und Austauschläufe, die im Vergleich zur „Grundwaffe“ gleichen oder geringeren Kalibers sind einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme)
 
Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, die verglichen mit der für die „Grundwaffe“ bestimmten Munition einen gleichen oder geringeren Geschossdurchmesser und einen gleichen oder geringeren höchstzulässigen Gebrauchsgasdruck hat
 
Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) und Einsätze, die Munition mit kleinerer Abmessung als die Grundwaffe verschießen (z.B. Fangschussgeber, Reduzierhülsen, Ladepatronen)
 
Erlaubnispflichtige Munition

für Langwaffen:
 
Original des Jagdscheins, amtlich beglaubigte Jagdschein-Kopie oder amtlich beglaubigte Jagdscheinabschrift per Brief. Original Munitionserwerbsschein, original WBK, bzw. amtlich beglaubigte Kopie, nicht älter als 14 Tage, sämtlicher Seiten.
für Kurzwaffen:
 
Original WBK oder original Munitionserwerbsschein, bzw. amtlich beglaubigte Kopie, nicht älter als 14 Tage, sämtlicher Seiten.
Briefe bitte nur an:
 
Sax Munitions GmbH
Auer Str. 11
09366 Stollberg
Die Original-Dokumente erhalten Sie nach Registrierung bzw. Eintragung wieder zurück.
 
Jäger
 
Mit dem gültigen Jagdschein können Sie Langwaffen und die dazugehörige Munition kaufen. Langwaffen müssen innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Während der Gültigkeit Ihres Jagdscheins brauchen Sie diesen nur einmal vorzulegen oder Sie schicken uns eine amtlich bestätigte Kopie Ihres Jagdscheins bzw. des von uns vorbereiteten Formulars (amtl.beglaubigte Abschrift des Jagdscheins). Die Unterlagen werden von uns registriert und gelten für alle nachfolgenden Bestellungen innerhalb der Gültigkeitsdauer.
 
Achtung! Für Faustfeuerwaffen und deren Munition müssen auch Jäger vorab eine Waffenbesitzkarte mit Voreintrag zum Erwerb beantragen.
 
Schützen und andere Waffenkäufer
 
Der Erwerb von Lang- und Kurzwaffen und deren Muniton erfordert eine Waffenbesitzkarte (WBK) bzw. Munitionserwerbsschein. Die Behörde trägt die Waffenart und die Berechtigung zum Munitionserwerb nach Prüfung von Bedürfnis, Waffensachkunde(Prüfung) und Zuverlässigkeit des Inhabers in die WBK ein (Voreintrag). Beim Kauf der Waffe werden von uns Hersteller, Modell und Seriennummer eingetragen. Der Erwerb muß innerhalb von zwei Wochen schriftlich bei der Behörde angemeldet werden.
Als Nachweis für Bedürfnis und Sachverstand erhalten Schützen von ihren Vereinen eine Bescheinigung über regelmäßige Teilnahme an den Schießübungen. Inhaber einer NEUEN gelben WBK für Sportschützen können Einzelladerlangwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzelladerkurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Perkussionslang- und -kurzwaffen und die dazugehörende Munition(kein Pulver) auch ohne Voreintrag erwerben.

Wiederlader und Vorderladerschützen
 
Munitionserwerbsscheine werden in der Regel auf bestimmte Munitionen begrenzt. Schwarzpulver und Nitropulver zu versenden ist nicht erlaubt! Pulver kann daher nur selbst in unserem Ladengeschäft abgeholt werden. Der Erwerb und Transport von Treibladungspulver ist nur mit einem gültigen Sprengstoff-Erlaubnisschein nach § 27 des Sprengstoffgesetzes im Original möglich.